Ein Instrument zu mieten bietet den Vorteil keine hohe Investition am Anfang zu haben.
So können Sie sich in Ruhe mit dem Klavierspielen beschäftigen.
Ob Digitalpiano oder akustisches Instrument - sie bestimmen womit Sie starten möchten.
Das Mietinstrument können Sie später abkaufen wenn Sie es behalten möchten. Und sollte es wider Erwarten doch nicht gefunkt haben, können Sie den Mietvertrag nach der Mindestmietzeit monatlich kündigen oder unbegrenzt lang weitermieten.
Buchen Sie telefonisch oder mit unserem Anfrage-Formular einen Beratungstermin und zusammen finden wir das passende Instrument für Sie mit allem nötigen Zubehör, wie z.B. Klavierbänke, Klavierleuchten, Reinigungsmittel, etc.
Nach der Mietvertragsunterzeichnung können Sie das Digitalpiano zum vereinbarten Termin mitnehmen.
Digitalpianos werden sehr häufig vom Mieter selber abgeholt und aufgebaut, bei Kündigung des Mietvertrags auch selbst zurückgebracht.
Auf Wunsch (gegen Aufpreis) liefern wir das Instrument auch zu Ihnen nach Hause.
Klaviere und Flügel werden in der Regel per Fachspedition geliefert, hierfür fallen Extra-Kosten an.
Haben Sie im Klavierspielen Ihre Passion gefunden? Dann können Sie das gemietete Instrument auch abkaufen. Bis zu 3 oder 12 Monatsmieten (je nach Art des Instrumentes) werden Ihnen dabei voll angerechnet auf den Gesamtpreis vom gemieteten Instrument und Zubehör.
Die Mindestmietzeit bei Digitalpianos: 6 Monate / bei Klavieren oder Flügeln: 12 Monate
Die Gesamtlaufzeit ist unbegrenzt. Auf Ihrem Mietvertrag ist das genaue Datum des Vertragsbeginn vermerkt.
Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat. Reichen Sie uns Ihre Kündigung per E-Mail oder Post ein. Wir kontaktieren Sie dann und besprechen mit Ihnen das Datum für die Rückgabe des Instrumentes. Wird noch vor Ende der Mindestmietzeit gekündigt (z.B. mit 2 Monaten Restlaufzeit), werden die restlichen Mieten bis zum Erreichen der Mindestmietzeit trotzdem fällig, auch wenn das Instrument schon vorher zurückgegeben wird.
Die Monatsmieten sind immer im voraus fällig. Wir verwenden das übliche SEPA-Lastschriftverfahren.
Sie können das gemietete Instrument nach der Mindestmietzeit abkaufen (für alle Mietverträge ab 2023). Dabei werden Ihnen auf das gemietete Instrument bis zu 3 Monatsmieten (bei Digitalpianos) oder 9 Monatsmieten (bei akustischen Instrumenten) auf den späteren Kaufpreis angerechnet.
Sie können ein besseres Instrument kaufen als das was Sie genutzt haben. Dafür wird die Mietanrechnung wie folgt gestaffelt, abhängig von Art und Wert des neuen Instrumentes:
Digitalpianos ab € 3.000,- = bis zu 6 Monate Anrechnung
Klaviere ab € 6.000,- = bis zu 15 Monate Anrechnung
Flügel = bis zu 18 Monate Anrechnung
Bei gebrauchten Instrumenten findet keine Anrechnung der Mieten statt. Da diese jedoch günstiger zu erwerben sind als ein neues, kann sich ein Blick auf die Gebrauchten sehr lohnen.
Bestimmte Neu-Instrumente sind von der Mietanrechnung prinzipiell ausgeschlossen:
- Yamaha Clavinova Modelle der CSP-Serie, und die Modelle CLP 875, 885, und 895GP
Digitalpianos bedürfen während der Mietzeit keiner Wartung oder Servicearbeiten. Sie sind im Prinzip wie musikalische Computer, daher empfehlen wir dieselben Vorsichtsmaßnahmen wie bei anderen elektronischen Geräten, wie z.B. Vermeidung extremer Temperaturen, Nässe, heftige Stöße, Reinigung mit harten Tüchern oder aggressiven Reinigungsmitteln.
Akustische Instrumente fühlen sich am wohlsten bei einem Raumklima von ca. 45-70% Luftfeuchte und ca. 18-24°C Raumtemperatur. Stark oder oft schwankendes Klima wirkt stärker auf das Instrument ein. Während der Mietzeit ist für Klaviere ein halbjährlicher Service daher Pflicht. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse dienen als guter Indikator dafür, ob Ihr gewählter Standplatz auch langfristig dem Instrument gut tut und kein frühzeitiger Schaden entseht.
Vermeiden Sie am besten:
- Wasser/Nässe am Instrument, sowohl bei Digitalpianos als auch akustischen Instrumenten.
- Säuberung des Instrumentes mit aggressiven Reinigern, Leitungswasser, harten Tüchern. Denn das führt sonst zu übermäßigem Verkratzen . Für Hochglanz-Polyesterlacke empfehlen wir das Lack-Pflegemittel Cory und das dazu passende nahtlose Microfasertuch, das Sie auch bei uns im Geschäft erwerben können.
- Beschriften oder Bekleben der Tastenbeläge
- Nutzung des Instrumentes als Ablage für Vasen, Noten oder Dekorationsobjekte ohne eine schützende Unterlage
- Kabelbruch und/oder defekte Steckverbindungen durch Knicken, Quetschen, Verdrehen, unsachgemäßen Gebrauch, Einwirkung von Nässe oder Feuchtigkeit
Und wenn doch mal ein Schaden passiert: Schicken Sie uns per Mail ein Foto vom Schaden und beschreiben Sie uns was passiert ist. Als Mieter haften Sie für die Reparatur/Instandsetzung, Ersatzteile und/oder Wertverlust. Bei Totalschäden bis zum vollen Betrag des Versicherungswert der auf dem Mietvertrag angegeben ist. Wir haben für unsere Instrumente eine Versicherung gegen Feuer- u. Leitungswasserschaden abgeschlossen. In einem solchen Schadensfall gelten die Versicherungsbedingungen im Sinne unserer Versicherung. Mieter können eine eigene Instrumentenversicherung abzuschließen bzw. die eigene Haftpflicht- oder Hausratversicherung bei Schäden in Anspruch nehmen.
Bei Kindern ist das Spielen eines Musikinstrumentes förderlich für die psychische und soziale Entwicklung. Ob Ihr Kind später noch Spaß hat Klavier zu spielen, das weiß man nie im Voraus. Die flexible Variante kann hier sinnvoll sein, um erstmal mit einem ordentlichen Einsteiger-Instrument einen guten Grundstein zu legen. Sollte sich dann herausstellen, dass Ihr Kind auch über längere Zeit richtig viel Spaß hat, kann man beim Kauf auf ein besseres Instrument wechseln, damit der Lerneffekt noch besser unterstützt wird.
Haben Sie sich selbst vorgenommen das Klavierspielen zu erlernen? Gerade bei Erwachsenen ist oftmals eine ganz andere Motivation gewachsen als bei Kindern. Hier hat man in der Regel nicht vor nach ein paar Monaten wieder aufzuhören, und kann sich Geld sparen wenn man ein Instrument direkt kauft.
Nein, die Anrechnung gezahlter Mieten ist begrenzt.
Das heisst: Hätten Sie 12 Monate lang ein Digitalpiano gemietet, sind davon 9 Mieten nicht mit dem Kaufpreis verrechnungsfähig wenn Sie das gemietete Instrument abkaufen wollten.
Ihre Mietzahlungen sind ein Entgelt für Nutzung, es handelt sich nicht um ein Leasing oder eine Finanzierung.